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Einkommensteuer | Aufgabe eines Nutzungsrechts und Abschluss eines Mietvertrags
Der Abschluss eines Mietvertrags unter Angehörigen stellt – so der BFH in seinem Urteil v. - IX R 16/04 NWB SAAAB-52597 (n. v.) – nicht schon deshalb einen Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO dar, weil der Mieter zuvor sein Nutzungsrecht an dem Mietobjekt unentgeltlich aufgegeben hat; denn auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Ein zwischen Angehörigen geschlossener Mietvertrag ist steuerrechtlich anzuerkennen, wenn er zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht; dabei schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus. Vollzieht sic...