Amtliche Vordrucke für den Veranlagungszeitraum 2004
Folgende Erklärungsvordrucke für die Körperschaftsteuer wurden für 2004 neu aufgelegt:
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Kurzbezeichnung | Vordruck-Nr. Nr. 742/… | Beschreibung | |
1. | KSt 1 A | 001.01 | Körperschaftsteuererklärung – Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind |
2. | KSt 1 B | 003 | Körperschaftsteuererklärung – Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen auch andere Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb vorliegen können |
3. | Anlage GR | 005 | Genossenschaften und Vereine |
4. | KSt 1 C | 006 | Körperschaftsteuererklärung – Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs für beschränkt Steuerpflichtige |
5. | Anlage A | 009.01 | Nicht abziehbare Aufwendungen |
6. | Statistisches Blatt Anlage A | 030.01 | |
7. | Anlage ORG | 010.01 | Hinzurechnungen/Kürzungen in Organschaftsfällen |
8. | Anlage AE | 011.01 | Ausländische Einkünfte/Nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen bei Auslandsbeteiligungen |
9. | Anlage WA | 013.01 | Weitere Angaben – Anträge |
10. | Statistisches Blatt Anlage WA | 031.01 | |
11. | Anlage WoBau | 014 | |
12. | Anlage SP | 110 | Anlage besonderer Spendenabzug |
13. | KSt 1 F | 120 | |
14. | KSt 1 F – 27/28 | 121 | Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Abs. 1 Satz 3 KStG) |
15. | KSt 1 F – 37 | 124 | Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens (§ 37 Abs. 2 S. 3 KStG) |
16. | KSt 1 F – 38 | 125 | Ermittlung des Endbetrags/fortgeschriebenen Endbetrags i.S. des § 36 Abs. 7 KStG aus dem Teilbetrag i.S. des § 30 Abs. 2 Nr. 2 KStG 1999 – EK 02 (§ 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 KStG) |
17. | KSt 1 Fa | 138 | Erklärung zur gesonderten Feststellung – des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG) für Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sowie – des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals für Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit |
18. | Anleitung |
Die Vordrucke Anlage VR-Verlustrücktrag (742/004) und Anlage Verlustabzug (742/018) sind aufgrund der geänderten Regelungen zum Verlustausgleich und Verlustabzug ab dem Veranlagungszeitraum 2004 entbehrlich und werden daher nicht mehr aufgelegt.
Der Vordruck KSt 1 F – 36 (742/123) zur Ermittlung der nach § 36 Abs. 7 KStG festzustellenden Endbestände wird für Veranlagungszeiträume nach 2002 nur noch benötigt in Liquidationsfällen, in denen der Liquidationszeitraum vor dem begonnen hat, nach 2002 endet(e) und in denen der Antrag nach § 34 Abs. 14 Satz 2 KStG nicht gestellt wurde. Da dies nur noch eine geringe Anzahl von Fällen betreffen dürfte, hat die OFD auf eine Papierauflage dieses Vordruckes verzichtet. Der Vordruck ist im Vordruckmanager eingestellt. Es bestehen auch keine Bedenken, in einschlägigen Fällen die für den Veranlagungszeitraum 2002 ausgegebene Papierausfertigung zu verwenden.
Der Vordruck KSt 1 F/2 WJ (742/122) zur Aufteilung des Verlustabzuges für Zwecke des § 35 KStG steht ausschließlich im Vordruckmanager zur Verfügung. Die für den Veranlagungszeitraum 2004 maßgebende Fassung ist inzwischen im Vordruckmanager eingestellt.
Mit Erlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom O 2222 – 1 – II B 2 wurde der zentrale Erklärungsvordruckversand im Bereich der Körperschaftsteuer mit Ausnahme der Überwachungsfälle (Fach 96 Teil 5 Abschnitt 11 DA-ADV) eingestellt. Es wird hierzu auf die – 3 – LZ 261/263 verwiesen.
Die o.a. Vordrucke wurden nach dem für den Veranlagungszeitraum 2003 von den FÄ geschätzten Bedarf zzgl. eventueller Nachbestellungen inzwischen an diese ausgeliefert. Benötigte Mehrexemplare können jederzeit im Vordrucklager in Neuss nachbestellt werden.
Über die Organisation der Ausgabe der Erklärungsvordrucke an die Steuerpflichtigen ist in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Vordrucke und der anhand des Einzelfalles zu bestimmenden erforderlichen Vordrucke empfiehlt die OFD, die Vordruckausgabe durch die VST K vornehmen zu lassen.
Darüber hinaus wurden die Bundesmuster der Vordrucke im Intranet und im Internet unter http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/visit.cgi?lang=1&ticket=guest&oid=555 auf der Seite des Finanzministeriums des Landes NRW eingestellt. Diese Vordrucke sind jedoch nicht ausfüllbar.
Unter http://www.bundesfinanzministerium.de/cln 04/nn 2682/DE/Steuern/014 2.html sind die Bundesmuster ebenfalls auf der Seite des Bundesfinanzministeriums eingestellt. Diese Vordrucke sind ausfüllbar.
OFD Düsseldorf v. - S 2932 A - St 132
Fundstelle(n):
KAAAB-53605