Verdeckte Gewinnausschüttung bei Tätigkeit eines
Betriebs gewerblicher Art für den Hoheitsbereich der
Trägerkörperschaft ohne Deckung der Vollkosten
Leitsatz
Führt ein Wasserversorgungsunternehmen für die an ihm
beteiligten Kommunen das Inkasso der Abwassergebühren anhand des
Frischwasserverbrauchs durch, so beruht eine unter den Vollkosten der
Hebedatenüberlassung liegende Kostenerstattung bereits dem Grunde nach
nicht auf gesellschaftsrechtlicher Veranlassung, wenn deren Höhe sich an
dem für die Kommunen nach dem für sie geltenden Gebührenrecht
umlagefähigen Entgelt orientiert, das den Abwassereinleitern in Rechnung
gestellt werden kann.
Unabhängig davon fehlt es auch an einer
gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Höhe nach, wenn die Bandbreite
üblicher Entgelte nicht unterschritten wird.
Fundstelle(n): MAAAB-53600
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 01.02.2005 - 6 K 2099/04 K, G, F
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