Keine erhöhte Eigenheimzulage bei Umbau von
Studentenwohnungen in Eigentumswohnungen
Leitsatz
Die Vergrößerung der Wohnbereiche in einem
bestehenden Gebäude (Studentenwohnheim) durch Zusammenlegung früherer
Einzelräume, Ergänzung der Sanitärinstallationen, Renovierung
und Modernisierung führt nicht zur Neuherstellung einer Wohnung i.S.d.
EigZulG. Auf den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff kommt es insoweit nicht
an.
Eine rechtsfehlerhafte Bewilligung der Eigenheimzulage kann
für künftige Jahre des Förderzeitraums auch dann geändert
werden, wenn die zuvor vorläufige Festsetzung auf der Grundlage einer
baufachlichen Prüfung für endgültig erklärt worden war.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1207 Nr. 20 GAAAB-53586
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.03.2005 - 11 K 691/03 EZ
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