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Unfallversicherung | Haftung bei Verletzung eines Beifahrers
Der Haftungsausschluss nach § 106 Abs. 3 Alternative 3 SGB VII (gemeinsame Betriebsstätte) beruht auf dem Gedanken der sog. Gefahrengemeinschaft. Eine solche besteht typischerweise nicht zwischen Fahrer und Beifahrer eines im Straßenverkehr genutzten Fahrzeugs, da allein der Beifahrer dem Risiko ausgesetzt ist, durch das Fahrverhalten des Fahrers zu Schaden zu kommen (, NJW-RR 2005, 536).