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Insolvenzrecht | Vergütung des Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren
§ 9 Abs. 2 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) regelt nicht die Vergütung eines „isolierten” Sachverständigen, der zur Vorbereitung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Gutachten zu erstellen hat. Die Vergütung eines solchen Sachverständigen ist gleichwohl gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG mit einem Stundensatz von 65 € zu bemessen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zur Gutachtenerstellung keine Fachkenntnisse auf ganz speziellen Gebieten erforderlich waren (OLG Bamberg, Beschl. v. 25. 1. 2005 - 1 W 1/05, NJW-RR 2005, 563).