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Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz
Auswirkungen auf das finanzgerichtliche Verfahren
Das am in Kraft getretene Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. (BGBl 2005 I S. 837) enthält Änderungen der Zivilprozessordnung, die auch für das finanzgerichtliche Verfahren von Bedeutung sind. Spezielle Neuregelungen beziehen sich daneben auf die Finanzgerichtsordnung sowie die Verwaltungsgerichtsordnung, das Sozialgerichtsgesetz und das Arbeitsgerichtsgesetz. Auch Änderungen des Strafverfahrens und des Bußgeldverfahrens nach dem OWiG sind enthalten. Das Gesetz will eine elektronische Kommunikation zwischen den Gerichten und den Verfahrensbeteiligten sowie eine vollständige elektronische Aktenführung in den Gerichten erreichen, auch wenn aus rechtsstaatlichen Gründen kein Zwang zum elektronischen Rechtsverkehr angewendet werden wird. S. 1784
I. Zielsetzung
Elektronisch geschlossene Verträge und vergleichbare Rechtshandlungen sind in der Rechtswirklichkeit bereits anerkannte und gängige Praxis. Vollständig elektronisch geführte Prozesse schienen aber immer noch kaum vorstellbar. Mit dem Justizkommunikationsgesetz hat der Gesetzgeber jetzt den Weg eröffnet, in allen wesentlichen Verfahrensordnungen eine vollständige elektronische Prozessführung zu ermöglichen. Das JKomG regelt zwar seinem Namen ...