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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2844/02

Gesetze: EStG § 5, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 15a, EStG § 21 Abs. 1 Satz 2

Umwandlung verrechenbarer Verluste in ausgleichsfähige Verluste bei Strukturwandel

Leitsatz

Bei Beendigung einer vermögensverwaltenden KG kann ein Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn nicht entstehen.

§ 15 a EStG stellt sich nicht - auch nicht über die Verweisung in § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG - als Gewinnermittlungsvorschrift dar.

Eine Umqualifizierung verrechenbarer Verluste in ausgleichsfähige Verluste kommt im Fall des Strukturwandels eines vermögensverwaltenden hin zu einem gewerblichen Unternehmen nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 870 Nr. 15
QAAAB-53240

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.04.2005 - 5 K 2844/02

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