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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2844/02

Gesetze: EStG § 5, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 15a, EStG § 21 Abs. 1 Satz 2

Umwandlung verrechenbarer Verluste in ausgleichsfähige Verluste bei Strukturwandel

Leitsatz

Bei Beendigung einer vermögensverwaltenden KG kann ein Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn nicht entstehen.

§ 15 a EStG stellt sich nicht - auch nicht über die Verweisung in § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG - als Gewinnermittlungsvorschrift dar.

Eine Umqualifizierung verrechenbarer Verluste in ausgleichsfähige Verluste kommt im Fall des Strukturwandels eines vermögensverwaltenden hin zu einem gewerblichen Unternehmen nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 870 Nr. 15
QAAAB-53240

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.04.2005 - 5 K 2844/02

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