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Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei Vercharterung selbstgenutzter Yacht
Eine Einkünfteerzielungsabsicht liegt nicht vor, wenn sich bei der Vercharterung einer einzigen Segelyacht realistischerweise kein Einnahmenüberschuss prognostizieren lässt und die Segelyacht von Anfang an sowohl zur Vermietung an Dritte als auch zu einer nicht unerheblichen privaten Selbstnutzung bestimmt ist.