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Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich einer Betriebsaufgabe
Wird der gegenüber einer Personengesellschaft bestehende Pensionsanspruch eines Gesellschafters anlässlich der Aufgabe des Betriebs der Gesellschaft abgefunden, mindert sich hierdurch der Aufgabegewinn der Gesellschaft. Aufwendungen, die zur Beendigung von Schuldverhältnissen, die bisher durch den laufenden Betrieb veranlasst waren, getätigt werden, können zu den Veräußerungs- oder Aufgabekosten gehören. Beim Gesellschafter stellt die Abfindung eine Sondervergütung dar, die seinen Anteil am Aufgabegewinn erhöht.