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FG Niedersachsen 17.3.2005 6 K 865/03, NWB direkt 21/2005 S. 2
Kein Anspruch auf Namensnennung eines Informanten
Steuerpflichtige haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen das Finanzamt den Namen eines Informanten in einem Steuerstrafverfahren preisgibt. Mögliche Ausnahme: Die Informationsperson hat vorsätzlich falsche Angaben gemacht.