Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umschuldung von Argentinienbonds
Was passiert steuerlich beim Privatanleger?
Nachdem die Republik Argentinien aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise die Bedienung der von ihr begebenen Auslandsanleihen über drei Jahre ausgesetzt hatte, hat sie am einen Vorschlag für die Umschuldung der Anleihen vorgelegt, der einen Umtausch bestimmter Argentinienbonds in neue Wertpapiere vorsah. Für deutsche Privatanleger, die das Angebot angenommen haben, stellen sich einige steuerliche Fragen.
Sind ausstehende Zinsen zu versteuern?
Im Rahmen des Umtauschs erfolgt keine Zahlung von aufgelaufenen Zinsen. Auch die mit dem Umtausch verbundene Schuldumschaffung führt zu keinem steuerpflichtigen Zufluss. Denn sie lag im überwiegenden Interesse von Argentinien, das im Umtauschzeitpunkt ersichtlich nicht zahlungswillig war. Die vom BFH geforderten Voraussetzungen für einen steuerbaren Zufluss im Fall einer Schuldumschaffung sind daher nicht erfüllt. Die ausstehenden Zinsen aus umgetauschten Argentinienbonds sind meines Erachtens nicht zu versteuern.
Sind Umtauschgewinne und -verluste steuerlich relevant?
Gewinne und Verluste aus dem Umtausch von Argentinienbonds sind bei Anlegern nur dann steuerlich relevant, wenn der Umtausch die Veräußerung ein...