Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BFH 25.01.2005 I R 63/03, NWB direkt 21/2005 S. 8
Einkünfte von Vermessungs- und Katasterämtern nicht steuerpflichtig
Die Einkünfte der Vermessungs- und Katasterämter einer kreisfreien Stadt unterliegen nicht der Körperschaftsteuer, weil sie überwiegend zur Erfüllung spezifisch öffentlich-rechtlicher Aufgaben tätig werden und somit nicht gewerblich tätig sind.