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Besteuerung von Umsätzen mit Glückspielgeräten
Der Betrieb von Geldspielautomaten auch außerhalb von öffentlichen Spielbanken muss – so der EuGH – als steuerfrei behandelt werden, wenn der Betrieb von Geldspielautomaten innerhalb von öffentlichen Spielbanken umsatzsteuerfrei ist. Geldspielautomatenbetreiber können sich auf das EuGH-Urteil berufen und somit ihre Umsätze steuerfrei stellen. Allerdings soll nach Ansicht der Finanzverwaltung zunächst die Entscheidung des BFH abzuwarten sein. Eine Erstattung der entstandenen Umsatzsteuer komme somit zurzeit nicht in Betracht.