BFH Beschluss v. - XI R 51/04

Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

Gesetze: FGO § 138

Instanzenzug: (Verfahrensverlauf),

Gründe

1. Der Rechtsstreit ist infolge der übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten in der Hauptsache erledigt. Da diese Erklärungen erst im Revisionsverfahren abgegeben wurden, ist das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden. Der Senat hat nunmehr noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (, BFH/NV 2004, 1282).

2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 138 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung. Dem Antrag der Kläger und Revisionskläger, die außerordentlichen Einkünfte in vollem Umfang der Tarifbegünstigung des § 34 des Einkommensteuergesetzes zu unterwerfen, wurde stattgegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-52971