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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 782/03 EFG 2005 S. 1292 Nr. 16

Gesetze: GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Freibetrag nach § 11 GewStG auch für atypisch stille Gesellschaften

Leitsatz

  1. Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG steht auch Personengesellschaften zu. Darunter fallen auch atypisch stille Gesellschaften.

  2. Auch eine Kapitalgesellschaft kann insoweit atypisch stille Beteiligte sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 959 Nr. 16
EFG 2005 S. 1292 Nr. 16
INF 2005 S. 410 Nr. 11
KÖSDI 2005 S. 14809 Nr. 10
AAAAB-52953

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 31.03.2005 - 6 K 782/03

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