Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Japan | Einführung einer „Limited Liability Partnership – LLP” nach japanischem Recht
Der Entwurf eines Gesetzes betreffend „Limited Liability Partnership – LLP” wurde am vom japanischen Kabinett genehmigt und liegt derzeit dem japanischen Parlament zur Entscheidung vor. Zeitgleich wurde ebenfalls ein Entwurf zur Änderung des japanischen Einkommensteuerrechts vorgelegt, um den notwendigen steuerlichen Rahmen für die Einführung dieser für Japan neuen Gesellschaftsform zu schaffen. Die wesentlichen gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Grundzüge einer LLP nach japanischem Recht sind die folgenden: (a) Organisationsverfassung – Gewinnverteilung – Stimmrecht: Die Haftung der Partner einer LLP ist auf die Einlage beschränkt. Die LLP ist von dem Prinzip der Selbstorganschaft geprägt, bei der die Geschäftsführung und Vertretung in den Händen der Gesell...