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BBV 5/2005 S. 6

Mietentgelte nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG

Muss der Verfügungsberechtigte nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ihm ab dem zustehende Mietentgelte an den Restitutionsberechtigten herausgeben, kann er diese Ausgabe nach dem im Jahr ihres Abflusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zwar steuermindernd geltend machen; er kann aber nicht nach § 163 AO beanspruchen, dass ihm in den Jahren seiner Vermietungstätigkeit ab von vornherein keine Einkünfte zugerechnet werden. Der Restitutionsberechtigte muss die Mietentgelte gemäß nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG als Entschädigung versteuern.

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