Zeitpunkt des Zuflusses von Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer
Einkommensteuer 1996
Leitsatz
Beiträge eines Arbeitgebers für eine Direktversicherung zugunsten eines Arbeitnehmers sind Arbeitslohn. Hat der Arbeitgeber
den Direktversicherungsbeitrag für 1995 vom Septemberlohn des Jahres 1995 einbehalten und am den Überweisungsauftrag
erteilt, liegt bei ausreichender Deckung auf dem Bankkonto des Arbeitgebers ein Zufluss beim Arbeitnehmer auch dann im Jahr
1995 vor, wenn die Versicherungsbeiträge beim Arbeitgeber erst mit Wertstellung abgebucht worden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1116 Nr. 14 LAAAB-52689
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.01.2003 - 13 K 175/98
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