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Die Berechnung der Körperschaftsteuer-Rückstellung ab 2004
++ Kernaussagen ++Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem körperschaftsteuerlichen zu versteuernden Einkommen. Ausgehend vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss müssen steuerliche Korrekturen vorgenommen werden, die sich direkt auf die Höhe der Gewerbesteuer und die nachfolgend zu ermittelnde Körperschaftsteuer auswirken. Eigenkapitaländerungen gegenüber der Handelsbilanz werden in der Steuerbilanz in einem steuerlichen Ausgleichsposten dargestellt.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Sachverhalt und Aufgabe | III. | Zusammenstellung der Änderungen | ||
II. | Berechnung der KSt-Rückstellung |
I. Sachverhalt und Aufgabe
Die zu beurteilende A-GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 HGB. Das Wirtschaftsjahr (Wj) der A-GmbH ist mit dem Kalenderjahr (Kj) identisch. Der von den Gesellschaftern A, B und C am abgeschlossene Gesellschaftsvertrag wurde am notariell beurkundet. Die Handelsregistereintragung erfolgte am . Gesellschaftszweck ist der Ein- und Verkauf von Waren aller Art. Geschäftsführer und allein vertretungsberechtigt ist der Mehrheitsgesellschafter A, dem 70 % der ausgegebenen Stammanteile zuzurechnen sind. Die beiden Minderheitsgesellschafter B und C teilen s...