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FG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1083/98

Gesetze: EStG § 16 Abs. 2 Satz 3 , EStG § 16 Abs. 2 Satz 2, GG Art. 20 Abs. 3 , UmwStG § 24 Abs. 3 Satz 3

Verfassungsrechtlich unbedenkliche Änderung des § 16 EStG und des § 24 UmwStG 1977 mit Wirkung zum durch das StMBG v.

Leitsatz

Die mit dem StMBG v. erfolgten Änderungen des § 16 EStG und des § 24 UmwStG 1977 , die erstmals mit Beginn des VZ 1994 eingeführt wurden, verstoßen nicht gegen die aus den in Art. 20 Abs. 3 GG abgeleiteten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. Deshalb stand es dem Gesetzgeber trotz der extrem kurzen Vorlaufzeit frei, ab ohne Übergangsregelung gem. § 16 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 EStG bzw. gem. § 24 Abs. 3 Satz 3 UmwStG 1977 Veräußerungsgewinne in einen begünstigten und einen nicht begünstigten Teil aufzuspalten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAB-52531

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.01.1999 - 2 K 1083/98

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