Keine Verwirkung durch langjährige Aussetzung der Vollziehung - Änderung von Folgebescheiden nach Aufhebung des Grundlagenbescheides
Leitsatz
Zur Auslegung eines Klagebegehrens ohne konkreten Antrag
Eine Verwirkung des Steueranspruchs tritt auch bei langjähriger Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung nicht ein.
Ein (Folge)Bescheid ist nach Aufhebung eines Grundlagenbescheids nicht zu ändern, wenn die nach Aufhebung wieder geltenden
rechtlichen Feststellungen dem (Folge)Bescheid bereits vor Erlass des Grundlagenbescheids zugrunde gelegt waren dieser also
nicht Anlass einer Änderung des (Folge)Bescheides war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1241 Nr. 16 SAAAB-52477
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