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Abgabenordnung | Wirtschaftliches Eigentum des Darlehensgebers an einem Grundstück
Eine Bank, die ein Darlehen zur Bebauung eines Grundstücks gewährt, wird nicht dadurch wirtschaftliche Eigentümerin des Grundstücks, dass das Darlehen nicht nur dinglich (durch eine Grundschuld), sondern durch ein bindendes Kaufangebot nebst Auflassungsvormerkung auch schuldrechtlich abgesichert wird ( Ew, EW). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum BFH zugelassen.