Schenkweise Übertragung einer Darlehensforderung an minderjährige Kinder und Begriff der „Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis”
bei verdeckter Gewinnausschüttung
Leitsatz
Die schenkweise Übertragung der Forderung aus einem verzinslichen Gesellschafterdarlehen an die minderjährigen Kinder der
Gesellschafter und die anschließende Weitergewährung des Darlehens auf der Grundlage neu abgeschlossener Darlehensverträge
kann nicht als Schenkung unter Auflage gewürdigt werden, deren zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Nichtmitwirkung eines Ergänzungspflegers
eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Vereinbarungen indizieren und damit die Erfassung der Zinszahlungen der GmbH
als verdeckte Gewinnausschüttungen rechtfertigen könnte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1046 Nr. 13 YAAAB-52193
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.11.2002 - 6 K 5750/99 E
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