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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 9 V 2941/04

Gesetze: AO § 254 Abs. 1 Satz 1, AO § 122 Abs. 1

Indizienbeweis für den Zugang eines Steuerbescheid

Leitsatz

Ist einem Steuerpflichtigen durch eine Mahnung und die Vollstreckungsankündigung die Höhe der zu vollstreckenden Steuerschuld mitgeteilt worden und wird der Zugang der Zahlungsaufforderungen von ihm nicht bestritten, lässt dies, wenn der Steuerpflichtige auf die Zahlungsaufforderungen nicht reagiert, bei einem auch ansonsten säumigen Steuerpflichtigen darauf schließen, dass der Steuerbescheid trotz Bestreitens durch den Steuerpflichtigen diesem zugegangen ist.

Fundstelle(n):
IAAAB-51948

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 04.02.2005 - 9 V 2941/04

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