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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 16 V 549/03

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1 Satz 1, BGB § 741

Gegenstand der Leistung bei Ausstattung von Wohnungen für ein Senioren- und Altenheim

Leitsatz

  1. Bei der Ausstattung von Wohnungen für ein Senioren- und Altenheim kann die Verpachtung des Inventars gegenüber der Grundstücks(Wohnungs-)vermietung eine selbstständige Leistung sein. Als Nebenleistung zu einer Hauptleistung ist eine Leistung nur anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.

  2. Eine Nebenleistung ist nicht zu bejahen, wenn die Pacht des Inventars für den Pächter als Leistungsempfänger einen eigenen Zweck hatte.

Fundstelle(n):
CAAAB-51924

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 19.02.2004 - 16 V 549/03

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