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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 61/04

Gesetze: UStG § 17 Abs. 1 Satz 1, UStG § 15a

Änderung der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage nach Beendigung der Organschaft

Leitsatz

  1. Ändert sich für einen steuerpflichtigen Umsatz die Bemessungsgrundlage, haben sowohl der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen.

  2. Die Gesetzesformulierung zur Beantwortung der Frage, wen die Berichtigungspflicht trifft, ist eindeutig und keiner weiteren Interpretation zugänglich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 972 Nr. 16
SAAAB-51923

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.11.2004 - 16 K 61/04

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