Nachträgliche § 6b-Rücklage nach erstmaliger Erfassung eines Bodenveräußerungsgewinns
Leitsatz
Wird ein vermeintlich zum Privatvermögen gehörendes Grundstück veräußert und aufgrund einer Betriebsprüfung rückwirkend dem
Betriebsvermögen zugeordnet, kann der Veräußerungsgewinn nachträglich in eine gewinnmindernde Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG
eingestellt werden, ohne dass der Änderungsrahmen des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG überschritten wird. Denn der Änderungsrahmen
wird durch die Höhe der Kaufpreisforderung festgelegt, die als nachträglich zu beachtender betrieblicher Geschäftsvorfall
einzubeziehen ist.
Fundstelle(n): DB 2007 S. 25 Nr. 27 EFG 2005 S. 774 Nr. 10 TAAAB-51914
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FG Münster, Urteil v. 24.03.2004 - 10 K 704/02 E, G