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BFH Urteil v. - VI R 257/67

Leitsatz

  1. Die Gewährung einer Investitionszulage nach § 21 BHG 1962 setzt eine dreijährige räumliche Bindung der Wirtschaftsgüter an einen Betrieb (eine Betriebsstätte) in Berlin (West) voraus. Diese Bindung wird aufgehoben, wenn der Standort von im Güternahverkehr eingesetzten Fahrzeugen nach Westdeutschland verlegt wird.

  2. Das rechtliche Gehör wird nicht verletzt, wenn das FG seine Entscheidung auf die bei den Akten befindlichen Abschriften der Mitteilungen der Verkehrsbehörden über vorübergehende Standortverlegungen stützt, deren Vorhandensein in den Akten und deren Inhalt dem Kläger aus den Gründen der Einspruchsentscheidung bekannt war.

Fundstelle(n):
SAAAB-51521

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BFH, Urteil v. 17.05.1968 - VI R 257/67

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