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BFH Urteil v. - VI R 97/67

Leitsatz

  1. Der Verlust eines Wirtschaftsguts bedeutet grundsätzlich keine Belastung im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG.

  2. Auch Kosten der Wiederbeschaffung eines verlorengegangenen Wirtschaftsguts führen grundsätzlich nicht zu einer Belastung im Sinne von § 33 Abs. 1 EStG.

  3. Wer sich entgegen den Bestimmungen der SBZ mit Verwandten in der SBZ trifft und aus diesem Grunde seinen Pkw durch strafrechtliche Einziehung verliert, kann die Wiederbeschaffungskosten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
MAAAB-51429

Preis:
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BFH, Urteil v. 23.02.1968 - VI R 97/67

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