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BFH Urteil v. - V 288/58 U

Leitsatz

Einer Mälzerei, die Großhandelslieferungen von Ausputzgerste und Malzkeimen, die bei der Ausführung von Lohnmälzungsaufträgen angefallen sind und die die Mälzerei vereinbarungsgemäß behalten darf, ausführt, stehen die Großhandelsvergünstigungen nach § 4 Ziff. 4 und § 7 Abs. 3 UStG nicht zu.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
PAAAB-51214

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 18.10.1962 - V 288/58 U

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