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BFH Urteil v. - I 197/60 U BStBl 1962 III S. 483

Leitsatz

  1. Die Abzugsfähigkeit von Beitragsrückerstattungen in den Fällen des § 22 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 KStDV 1953 ist u.a. davon abhängig, daß ein "Geschäftsergebnis" (§ 22 Abs. 1, Einleitungssatz) erzielt wurde; Geschäftsergebnis ist der handelsbilanzmäßige Uberschuß des von der Beitragsrückerstattung betroffenen Geschäftszweigs des Versicherungsunternehmens.

  2. Beitragsermäßigungen, die eine Versicherungs-Aktiengesellschaft in der Kraftfahrtversicherung auf Grund der Verordnung PR Nr. 7/52 in der Fassung der Anlage zur Verordnung PR Nr. 24/53 vom , BA Nr. 172 vom , freiwillig ihren Versicherungsnehmern gewährt, sind nur dann abzugsfähige Betriebsausgaben, wenn die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Ziff. 2 KStDV 1953 vorliegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 483
BFHE 1963 S. 591 Nr. 75
FAAAB-51171

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BFH, Urteil v. 06.08.1962 - I 197/60 U

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