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BFH Beschluss v. - IV 255/58 U BStBl 1962 III S. 420

Leitsatz

Der IV. Senat tritt der Auffassung des I. Senats des Bundesfinanzhofs im Beschluß I 149/60 U vom (Slg. Bd. 75 S. 255) bei, daß die Bestimmung des Art. 2 Abs. 7 StÄndG 1960, der zufolge rechtskräftige und nicht rechtskräftige Steuerveranlagungen unterschiedlich behandelt werden, mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 420
BFHE 1963 S. 418 Nr. 75
YAAAB-51169

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BFH, Beschluss v. 02.08.1962 - IV 255/58 U

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