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BFH Urteil v. - II 57/61 U BStBl 1962 III S. 394

Leitsatz

  1. Erwirbt ein Ehegatte, der in allgemeiner Gütergemeinschaft lebt, ein Grundstück, so ist nur dieser Ehegatte Steuerschuldner.

  2. Der Erwerbsvorgang, durch den der andere Ehegatte nur wegen des bestehenden Güterstandes das Grundstück kraft Gesetzes, also ohne besondere rechtsgeschäftliche Übertragung, zur gesamten Hand erwirbt, ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift des §3 Ziff. 4 bis 7 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 394
BFHE 1963 S. 351 Nr. 75
HAAAB-51153

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BFH, Urteil v. 19.07.1962 - II 57/61 U

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