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BFH Urteil v. - IV 121/57 U

Leitsatz

  1. Darin, daß § 8 Ziff. 3 GewStG die Hinzurechnung auf die Vergütungen für eine Beschäftigung des Ehegatten des stillen Gesellschafters im Betrieb ausdehnt, ist kein Verstoß gegen Art. 3 oder Art. 6 GG zu erblicken.

  2. Die zu § 8 Ziff. 3 GewStG erlassene Milderungsanordnung in Abschn. 53 Abs. 1 GewStR 1951 (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 285/56 U vom , Slg. Bd. 65 S. 82, BStBl 1957 III S. 264) ist regelmäßig auch anzuwenden, wenn nicht der Angestellte, sondern dessen Ehegatte mit einer geringen Vermögenseinlage beteiligt ist.

Fundstelle(n):
TAAAB-51055

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BFH, Urteil v. 17.04.1958 - IV 121/57 U

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