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BFH Urteil v. - II B 39/68

Leitsatz

  1. Ein atypischer Maklervertrag kann bei beurkundeter Verkaufsvollmacht und der Abrede, daß ein Überpreis dem Makler zufließen solle, diesem rechtlich ermöglichen, das Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten.

  2. Zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bei befristetem Verkaufsauftrag.

  3. Die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides wegen unbilliger Härte gemäß § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO erfordert, daß die Vollziehung nicht aus allgemeinen Gründen, sondern gerade die Vollziehung vor Unanfechtbarkeit des Bescheides unbillig ist.

Fundstelle(n):
AAAAB-50315

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BFH, Urteil v. 03.12.1968 - II B 39/68

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