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BFH Urteil v. - I 113/65 BStBl 1968 II S. 736

Leitsatz

Ausgabenüberschüsse, die sich in vorangegangenen Veranlagungszeiträumen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben haben, können beim Übergang zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nicht in der Ubergangsrechnung (vgl. Anlage 2 der EStR) abgezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 736
BFHE 1968 S. 230 Nr. 93
DAAAB-50006

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BFH, Urteil v. 03.07.1968 - I 113/65

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