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BFH Urteil v. - IV R 174/66

Leitsatz

Scheidet ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft aus, so sind auch die stillen Reserven, die in den der Gesellschaft zur Benutzung verbleibenden, dem Gesellschafter gehörenden Grundstücken enthalten sind, aufzulösen und als Betriebsaufgabegewinn nach § 16 Abs. 3 EStG zu versteuern. Die Grundsätze des Urteils des Großen Senats des BFH Gr. S. 1/63 S vom (BFH 78, 315, BStBl III 1964, 124) über den verpachteten Gewerbebetrieb finden keine Anwendung.

Fundstelle(n):
AAAAB-49561

Preis:
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BFH, Urteil v. 13.07.1967 - IV R 174/66

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