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BFH Urteil v. - I 204/64 BStBl 1967 III S. 781

Leitsatz

Die Erstattung von Kapitalertragsteuer nach Art. 6 Abs. 3 DBAS, die von Ausschüttungen auf Genußscheine einbehalten und abgeführt wurde, setzt voraus, daß die Genußscheine in Wertpapierform ausgegeben worden sind. Die Ausstellung der Genußscheine auf den Namen einer bestimmten Person sowie ihre Vinkulierung beeinträchtigen ihre Wertpapiereigenschaft nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 781
BFHE 1968 S. 122 Nr. 90
XAAAB-49134

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BFH, Urteil v. 12.07.1967 - I 204/64

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