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BFH Urteil v. - I 293/61 BStBl 1967 III S. 631

Leitsatz

Die sogenannten "Bardepots" der Lebensversicherungsgesellschaften, die den Gegenwert für die auf die Rückversicherungssumme entfallenden anteiligen Deckungsrückstellungen umfassen, sind keine Dauerschulden im Sinne der §§ 12 Abs. 2 Nr. 1, 8 Nr. 1  GewStG.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 631
BFHE 1967 S. 279 Nr. 89
OAAAB-49043

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BFH, Urteil v. 21.07.1966 - I 293/61

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