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BFH Urteil v. - VI 219/64 BStBl 1966 III S. 386

Leitsatz

Die Kosten für Heimfahrten zur Familie sind für verheiratete Arbeitnehmer grundsätzlich Werbungskosten im Sinne von § 9 EStG. Es ist in der Regel unerheblich, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer seinen bisherigen Wohnsitz beibehält, wie oft er zu seiner Familie fährt und welches Verkehrsmittel er für die Heimfahrten benutzt. Der Senat hält an seiner abweichenden bisherigen Rechtsprechung nicht fest.

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 386
BFHE 1966 S. 39 Nr. 86
SAAAB-48998

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BFH, Urteil v. 18.02.1966 - VI 219/64

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