Zur Ermittlung eines Grundstückswertes für Grunderwerbsteuerzwecke.
Führt nach Auflösung einer zweigliedrigen OHG der übernehmende Gesellschafter das lebende Unternehmen als Ganzes fort, so
erscheint es angemessen, die für Grunderwerbsteuerzwecke zu bewertenden Wirtschaftsgüter, insbesondere Grundstücke, statt
mit dem im allgemeinen in Betracht kommenden gemeinen Wert mit dem Teilwert anzusetzen.
In solchen Fällen besteht die Gegenleistung in der Übernahme der Betriebsschulden, im Auseinandersetzungsanspruch bzw. gegebenenfalls
im Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters und im Wert des untergehenden Kapitalanteils des übernehmenden
Gesellschafters.
Zur Ermittlung des Kapitalanteils in diesem Sinne bzw. des Vermögensanteils im Sinne des
§ 6 GrEStG.
Zum Verhältnis des § 6 Abs. 4 zu § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Ziff. 2
GrEStG unter Berücksichtigung besonderer Umstände in einem Fall, in dem für die Übertragung von Kapitalanteilen innerhalb der
letzten fünf Jahre Schenkungsteuer erhoben worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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