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BFH Urteil v. - IV 55/64 S

Leitsatz

Eine im Rahmen eines Gewerbebetriebs anfallende tarifbegünstigte Entschädigung im Sinn des § 24 Ziff. 1 EStG liegt nicht vor, wenn der zur Entschädigung führende Sachverhalt einen normalen und üblichen Geschäftsvorfall darstellt und nicht unmittelbar auf einem vom Willen des Steuerpflichtigen unabhängigen Ereignis beruht. Dem Urteil des I. Senats des Bundesfinanzhofs I 84/63 U vom (Slg. Bd. 82 S. 645) schließt sich der Senat nicht an.

Fundstelle(n):
EAAAB-48835

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BFH, Urteil v. 02.12.1965 - IV 55/64 S

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