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BFH Urteil v. - IV 346/64 U

Leitsatz

Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist in besonderem Maße verpflichtet, bei ihren gegen den Steuerpflichtigen gerichteten Maßnahmen, besonders bei einem Eingriff in seine Eigentumsrechte (Enteignung), die berechtigten wirtschaftlichen Belange des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen und ihre wirtschaftliche oder rechtliche Machtstellung nicht unangemessen auszunutzen. Mißachtet sie diese Grundsätze, so kann in ihrer Ablehnung einer vom Steuerpflichtigen beantragten Steuerstundung besonders dann ein Ermessensmißbrauch liegen, wenn mit entsprechenden künftigen Gegenansprüchen des Steuerpflichtigen zu rechnen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BAAAB-48781

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 29.04.1965 - IV 346/64 U

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