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BFH Urteil v. - VI 339/63 U

Leitsatz

  1. Wiederkehrende Erbschaftsteuerzahlungen im Sinn von § 33 ErbStG in der Fassung vom für eine durch ein Vermächtnis erworbene lebenslängliche Leibrente sind für den Vermächtnisnehmer dauernde Lasten gemäß § 10 Abs. 1 Ziff. 1 EStG.

  2. Solche Zahlungen sind auch nach der einkommensteuerrechtlichen Neuregelung der Rentenbesteuerung im Jahre 1955 in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAB-48693

Preis:
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BFH, Urteil v. 05.04.1965 - VI 339/63 U

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