Auch bei Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs, in dessen erstem Wirtschaftsjahr die in § 1 Ziff. 3 der Verordnung
über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft - VOL - vom (WiGBl 1949 S. 95) bezeichnete Umsatzgrenze überschritten ist, sind die Grundsätze der eine Umsatzüberschreitung im
laufenden Betrieb betreffenden Entscheidung IV 11/64 S vom (Slg. Bd. 80 S. 356) anzuwenden.
Ziff. 1 des Erlasses des Niedersächsischen Finanzministeriums vom (BStBl 1965 II S. 35) stellt keine hiervon abweichende Ubergangsregelung dar, weil sie sich nur auf die Umsatzüberschreitung in laufenden Betrieben
bezieht.