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BFH Urteil v. - VI 346/61 U

Leitsatz

Wird einem Hauseigentümer ein Teil der Grundsteuer, die er bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten geltend gemacht hat, in einem späteren Jahr erstattet, so ist der erstattete Betrag in diesem Jahr im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Einnahme anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
TAAAB-48467

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 30.10.1964 - VI 346/61 U

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