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BFH Urteil v. - V 244/60 U

Leitsatz

  1. Der in dem Urteil des Bundesfinanzhofs V 288/58 U vom 18. Oktober 1962 (BStBl 1962 III S. 547, Slg. Bd. 75 S. 774) ausgesprochene Grundsatz, daß bei Lohnaufträgen der verarbeitende Unternehmer für die Weiterlieferung der ihm vereinbarungsgemäß verbliebenen Nebenprodukte die Steuervergünstigungen des § 4 Ziff. 4 bzw. des § 7 Abs. 3 UStG nicht in Anspruch nehmen kann, gilt auch dann, wenn der verarbeitende Unternehmer nur Nebenprodukte im Werte des Barlohnes behalten darf.

  2. Mais- und Milofutter, die bei der Stärkeherstellung gewonnen werden, sind keine Kleie im Sinne des § 7 Abs. 2 Ziff. 2 b UStG.

Fundstelle(n):
KAAAB-48295

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BFH, Urteil v. 10.10.1963 - V 244/60 U

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