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BFH Urteil v. - VI 322/61 U

Leitsatz

  1. Versorgungsrenten, die auf einer früheren gewerblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen oder seines Rechtsvorgängers beruhen, gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

  2. Für solche Versorgungsrenten gilt nicht die Neuregelung der Leibrentenbesteuerung in § 22 Ziff. 1 a EStG 1955 (und später), wonach der Empfänger einer Leibrente nur deren Ertragsanteil zu versteuern hat. Solche Renten hat vielmehr der Empfänger als nachträgliche gewerbliche Einkünfte voll zu versteuern.

Fundstelle(n):
PAAAB-48289

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 10.10.1963 - VI 322/61 U

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