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BFH Urteil v. - IV 417/60 S BStBl 1963 III S. 505

Leitsatz

  1. Überläßt eine Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft mietweise Wirtschaftsgüter, die zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebs gehören, so bezieht sie in der Regel eigengewerbliche Einkünfte.

  2. Bei einem Herstellungsbetrieb gehören die Fabrik- und Bürogebäude im allgemeinen zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen.

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 505
BFHE 1964 S. 504 Nr. 77
OAAAB-48032

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BFH, Urteil v. 25.07.1963 - IV 417/60 S

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